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filler@godaddy.com
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Ab August 2024 befinde ich mich im Mutterschutz und anschließend in Karenz.
Für aktuelle Informationen und meine Rückkehr nach der Karenz voraussichtlich im August 2025, besuchen Sie bitte meine Homepage oder melden sich gerne im Voraus per Mail.
Schweigepflicht:
Als erfahrene Psychotherapeutin, unterliege ich gemäß § 15 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes der Schweigepflicht. Dieser rechtliche Rahmen spiegelt nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen wider, sondern unterstreicht auch meine Expertise darin, Ihnen einen geschützten Raum zu bieten, in dem Sie offen sprechen können.
Terminabsageregelung:
Damit ich meine Dienstleistungen effektiv planen kann, bitte ich um eine Absage von Terminen spätestens 24 Stunden im Voraus! Diese Vorankündigung ermöglicht es, freie Termine optimal zu nutzen und anderen Klienten die Möglichkeit zu geben, von meinen Services zu profitieren. Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitiger Absage die volle Kostenberechnung erfolgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Dauer und Tarif:
Einzeltherapie (50 Min.) je 130€
Die staatlichen Krankenkassen übernehmen ~33,70€ bis ~46,60 € pro Einzeltherapie. * (Mehr Infos dazu weiter unten im Text)
Auf dieser Seite sind Funktionen des Dienstes smartTherapy (synaptos) eingebunden (Online-Terminanfrage). Anbieter dieses Dienstes ist die Synaptos GmbH, St. Veiter Straße 188/1 EG, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich. smartTherapy (synaptos) ist eine browserbasierte Praxissoftware für Therapeut:innen
Sie haben die Möglichkeit, je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss
von Euro 21,80 - 50,00 pro Psychotherapieeinheit (50 Minuten) zu beantragen, sofern Ihre Psychotherapeutin/Ihr Psychotherapeut feststellt, dass eine psychische Krankheit oder eine "krankheitswertige Störung" vorliegt.
Dazu müssen Sie vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine Ärztliche Bestätigung einholen.
Nach einigen Sitzungen (überwiegend vor der 10. Sitzung) ist ein Antrag auf Kostenzuschuss, teilweise ausgefüllt von Ihrer Psychotherapeutin/Ihrem Psychotherapeuten, bei der Krankenkasse einzureichen, dem die ärztliche Bestätigung beizulegen ist.
Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote Ihrer Psychotherapeutin/Ihres Psychotherapeuten.
Wahl-Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse. Dort müssen Sie das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst bezahlen und können dann um Kostenzuschuss ansuchen.
· Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Höhe des Kostenzuschusses für Einzeltherapie:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 31,60,-
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) – Selbständige: € 40
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) – Bauern: € 40,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 28,-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 40,-
Für den Kostenzuschuss ist ein eigener Antrag notwendig, der gemeinsam im Rahmen der Psychotherapie ausgefüllt und eingereicht wird. Eine Bewilligung durch die Krankenkasse ist nur bei Vorliegen einer Diagnose nach entsprechenden Kriterien (ICD-10) möglich
Unterlagen für den Kostenzuschuss
· Ärztliche Bestätigung
· Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat)
Für Details der Höhe der Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Krankenkasse (gesetzliche Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen).
Gesetzliche Krankenkassen
Private Zusatzversicherungen
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